C1
- Mindestalter:
- 18 Jahre
- Fahrzeug:
- Mehrspurige Kfz mit einer zGM > 3,5t nicht < 7,5t
- Anhänger:
- zGM nicht mehr als 750 kg.
- Voraussetzung:
- Führerschein Klasse B
- Befristung:
- Auf 5 Jahre,danach alle 5 Jahre ärtzl.Untersuchung.

C
- Mindestalter:
- 21 Jahre (in Ausnahmefällen 18 Jahre – z.B. Feuerwehr / Rettungsdienst)
- Fahrzeug:
- Mehrspurige Kfz mit einer zGM > 3,5t
- Anhänger:
- zGM nicht mehr als 750 kg.
- Voraussetzung:
- Führerschein Klasse B
- Einschluss:
- Führerschein Klasse C1
- Befristung:
- Auf 5 Jahre,danach alle 5 Jahre ärtzl.Untersuchung.

C1E
- Mindestalter:
- 18 Jahre
- Fahrzeug:
- Mehrspurige Kfz mit einer zGM > 3,5t nicht < 7,5t
- Anhänger:
- zGM mehr als 750 kg, jedoch Zuggesamtgewicht nicht mehr als 12 t.
- Voraussetzung:
- Führerschein Klasse C1
- Befristung:
- Auf 5 Jahre,danach alle 5 Jahre ärtzl.Untersuchung.

CE
- Mindestalter:
- 21 Jahre
- Fahrzeug:
- Mehrspurige Kfz mit einer zGM > 3,5t
- Anhänger:
- zGM mehr als 750 kg.
- Voraussetzung:
- Führerschein Klasse C
- Einschluss:
- Klasse BE, C1E und T
- Befristung:
- Auf 5 Jahre,danach alle 5 Jahre ärtzl.Untersuchung.
- Besonderheit:
- Bei anschließendem Erwerb der Klasse D1 oder D, erhält man ohne Prüfung zusätzlich die Anhängerklasse D1E bzw. DE dazu.
