Mofa
- Mindestalter:15 Jahre
- Fahrzeug:
- Maximale Höchstgeschwindigkeit 25 Km/h
![](http://vif-hh.de/wp-content/uploads/2023/09/cbbd9c966bffa67326f6421c4c29c5b4_PrfbescheinigungMofaFhrerschein3.png)
AM
- Mindestalter:16 Jahre
- Fahrzeug:
- Einspuriges Kleinkraftrad
- Maximale Höchstgeschwindigkeit 45 Km/h
- Fahrzeuge der Klasse AM dürfen nicht auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen fahren
![](http://vif-hh.de/wp-content/uploads/2023/09/c26ff4fd37877b9a3e6f033aad6ab970_FhrerscheinKlasseAM3.png)
A1
- Mindestalter:16 Jahre
- Fahrzeug:
- Einspuriges Leichtkraftrad
- Maximale Leistung 15 PS / 11kW
- Maximaler Hubraum 125 cm³
- Besonderheit:
- Im Gegensatz zur Klasse AM beginnt bereits die Probezeit.
![](http://vif-hh.de/wp-content/uploads/2023/09/fff78ebeabd1216c4316aed17daa0fc8_FhrerscheinKlasseAM3.png)
A2
- Mindestalter:
- 18 Jahre
- Fahrzeug:
- Leistungsbeschränkung auf 48 PS / 35 kW
- Die Ursprüngliche Leistung des Motorrads darf vor der Drosselung nicht mehr als 96 PS betragen
- Besonderheit:
- Wer die Klasse A1 bereits 2 oder mehr Jahre besitzt, muss keine theoretische Prüfung ablegen! Es fallen auch keine vorgeschrieben Sonderfahrten an, es muss lediglich die Eignung zum führen der großen Maschine nachgewiesen werden.
![](http://vif-hh.de/wp-content/uploads/2023/09/6c2efef890ff64f3dfc6f37dcbdfc814_FhrerscheinKlasseAM3.png)
A
- Mindestalter:
- 20 Jahre bei 2 Jährigem Vorbesitz der Klasse A2
- 24 Jahre ohne Vorbesitz der Klasse A2
- Fahrzeug:
- Keine Leistungsbeschränkung!
- Besonderheit:
- Wer die Klasse A2 bereits 2 oder mehr Jahre besitzt, muss keine theoretische Prüfung ablegen! Es fallen auch keine vorgeschrieben Sonderfahrten an, es muss lediglich die Eignung zum führen der großen Maschine nachgewiesen werden.
![](http://vif-hh.de/wp-content/uploads/2023/09/67ff96003a71954e7855176e44667ece_FhrerscheinKlasseAM3.png)