Kraftrad

 Mofa

  • Mindestalter:15 Jahre
  • Fahrzeug:
  • Maximale Höchstgeschwindigkeit 25 Km/h

AM

  • Mindestalter:16 Jahre
  • Fahrzeug:
  • Einspuriges Kleinkraftrad
  • Maximale Höchstgeschwindigkeit 45 Km/h
  • Fahrzeuge der Klasse AM dürfen nicht auf             Autobahnen oder Kraftfahrstraßen fahren

A1

  • Mindestalter:16 Jahre
  • Fahrzeug:
  • Einspuriges Leichtkraftrad
  • Maximale Leistung 15 PS / 11kW
  • Maximaler Hubraum 125 cm³
  • Besonderheit:
  • Im Gegensatz zur Klasse AM beginnt bereits             die Probezeit.

A2

  • Mindestalter:
  • 18 Jahre
  • Fahrzeug:
  • Leistungsbeschränkung auf 48 PS / 35 kW
  • Die Ursprüngliche Leistung des Motorrads darf vor der Drosselung nicht mehr als 96 PS betragen
  • Besonderheit:
  • Wer die Klasse A1 bereits 2 oder mehr Jahre besitzt, muss keine theoretische Prüfung ablegen! Es fallen auch keine vorgeschrieben Sonderfahrten an, es muss lediglich die Eignung zum führen der großen Maschine nachgewiesen werden.

A

  • Mindestalter:
  • 20 Jahre bei 2 Jährigem Vorbesitz der Klasse A2
  • 24 Jahre ohne Vorbesitz der Klasse A2
  • Fahrzeug:
  • Keine Leistungsbeschränkung!
  • Besonderheit:
  • Wer die Klasse A2 bereits 2 oder mehr Jahre besitzt, muss keine theoretische Prüfung ablegen! Es fallen auch keine vorgeschrieben Sonderfahrten an, es muss lediglich die Eignung zum führen der großen Maschine nachgewiesen werden.