B
Mindestalter:
17 mit Begleitung
18 ohne Begleitung
Fahrzeug:
Mehrspurige Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und maximal 9 Sitzplätzen (einschließlich Fahrer).
Anhänger:
Auch
mit Anhänger bis 0,75 t zulässiger Gesamtmasse (zulässige Gesamtmasse
des Zuges 4,25 t) oder mit Anhänger über 0,75 t zulässiger Gesamtmasse
(zulässige Gesamtmasse des Zuges 3,5 t). Letztere Kombination kann durch
Schlüsselzahl 96 auf 4,25 t zulässiger Zuggesamtmasse erweitert werden.
B96
Mindestalter:
17 mit Begleitung
18 ohne Begleitung
Anhänger:
Anhebung der Zulässige Gesamtmasse des Zuges auf 4,25 t
Besonderheit:
Keine theoretische oder praktische Prüfung
Es gibt lediglich eine Fahrerschulung mit Zertifikat. Mehr wird nicht benötigt!
BE
Mindestalter:
17 mit Begleitung
18 ohne Begleitung
Anhänger:
zulässige Gesamtmasse des Zuges 7 t.
Maximal Zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers 3,5 t.